Ein Haftbefehl für George W. Bush, bitte!

Der Weltpresse ist zu entnehmen, dass ein scheußliches Verbrechen gegen internationales Recht begangen wurde. Schwere Menschenrechtsverletzungen sind geschehen. Da anzunehmen ist, dass auch Staatsanwälte – sei es irgendwo in Spanien, sei es in Berlin – Zeitungen lesen, darf vorausgesetzt werden, dass bald gegen etwaige bekannte und unbekannte Verdächtige ermittelt wird. Und dass sie, sollten sie sich irgendwo in Griffweite der Ermittler befinden, in Untersuchungshaft wandern.

 

Allein an den beiden Hauptverdächtigen al-Qaida-Gefangenen wurde die illegale Waterboarding-Folter 266 mal vollzogen. US-Präsident Barack Obama hat die Menschenschinderei verboten, geheime Dokumente veröffentlichen lassen, den CIA-Folterern Straffreiheit versprochen, neuerdings aber offen gelassen, ob Verantwortungsträger rechtlich belangt würden. Das hat vor allem mit polit-taktischen Abwägungen zu tun.

 

Aber die müssen die internationale Gemeinschaft nicht daran hindern, ihrerseits aktiv zu werden. Der internationale Strafgerichtshof klagt Völkermörder an, Spaniens Untersuchungsrichter Baltasar Garzon hat gegen den Menschenschinder Pinochet ermittelt. Nachdem ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, musste dieser damit rechnen, festgenommen zu werden, wann immer er Chile verließ.

 

Wer für grobe Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, soll nicht so einfach davon kommen. Mag sein, dass es Bush und Cheney nicht als sehr große Strafe ansehen, wenn sie für immer in den USA festsitzen. Aber es wäre ein Akt des zivilisatorischen Fortschritts, wenn diese beiden wüssten, sie würden sofort in Handschellen abgeführt, wenn sie – beispielsweise – in Tegel landen.  

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