Mindestsicherung: Schellhorns unseriöse Rechnung

Im Augenblick tobt eine Debatte über die Mindestsicherung, die hauptsächlich von der plumpen und leicht erkennbaren Absicht getragen ist, Sozialneid zu schüren. Die Debatte franst aber auch in Milieus aus, bei denen mich das speziell unglücklich macht, weil sich Leute beteiligen, denen ich solche miesen Absichten nicht unterstellen kann und will. So etwa Sepp Schellhorn, der sozial sehr engagierte Unternehmer und Neos-Abgeordnete, dessen Argumente heute auch mein Freund und Kollege Florian Klenk im Falter aufgreift und sich weitgehend zu eigen macht. Getragen ist diese Argumentation von dem Gestus, dass man doch über all das ehrlich und seriös diskutieren soll.

Das soll man auch, aber dabei geht ja auch Schellhorn sehr unseriös vor, und Florian schließt da in der Folge dann einfach an.

Schellhorns Argumentation ist, anhand eines realen oder fiktiven Beispiels, folgende: Wenn man, als Flüchtling oder als Nichtflüchtling, das tut eigentlich nichts zur Sache, Mindestsicherung bezieht und sehr viele Kinder hat, dann kommt man auf ein Einkommen aus allen möglichen Transfers von 35.000 Euro jährlich. Der Anreiz, Arbeit anzunehmen, sei deshalb gleich null, da man in diesem Arbeitsmarktsegment selten auch nur annähernd diese Summe durch Arbeit verdienen kann.

Das Problem bei Schellhorns Rechnung ist nun zweierlei.

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Erstens: Er schlägt zu dieser Rechnung alle Transfers hinzu wie Familienbeihilfe und andere kinderbezogene Transfers, die überhaupt nicht an den Mindestsicherungsbezug gebunden sind. Das heißt: Auch jemand, der Arbeit hat, oder ein Mindestsicherungsbezieher, der Arbeit annimmt, hat diese Transfers weiter. Simpel gesagt: Auch der Multimillionär mit einem Einkommen von 200.000 Euro bezieht Familienbeihilfe.

Es ist also völlig unredlich, diese Gelder einzurechnen, wenn man den Beweis führen will, dass sich die Aufnahme von Arbeit nicht lohnt. Got it?

Um das an einer fiktiven Argumentation zu zeigen: Wenn jemand an Mindestsicherung für sich, für seinen Partner/in, für seine Kinder 25.000 Euro jährlich erhält, und dann noch an sonstigen Transfers 5.000 Euro, und jemand anderer erhält an jährlichem Arbeitseinkommen 29.000.-, dann schreit Schellhorn: Seht her, der Mindestsicherungsbezieher wäre ja verrückt, wenn einer diesen Job annehmen würde. Aber er unterschlägt geflissentlich, dass er, wenn er diesen Job annehmen würde, die Transfers von 5.000 Euro weiter erhält. Nämlich genauso erhält, wie jeder andere, der nie Mindestsicherung bezogen hat. Weil diese Transfers mit Mindestsicherung einfach nichts zu tun haben.

Wenn man aber seriös über Fehlanreize diskutieren will, sollte man schon die Fakten klar machen. Schellhorn vernebelt sie. Dafür kann es nur zwei Gründe geben. Entweder er kennt dieses Faktum nicht, bzw. er hat es in seiner Argumentation nicht bedacht. Oder er kennt es, und hat es unterschlagen, um einen billigen populistischen Punkt zu machen.

Optimal sind beide Varianten nicht. Ich hoffe in meiner gutmütigen und menschenfreundlichen Art, dass bei ihm Punkt eins zutrifft, er sich also schlicht nicht mit den Basics auskennt.

Zweites Problem: Schellhorn tut so, als wäre Mindestsicherungsbezug etwas, was man sich einfach so als Option aussuchen kann. Aber das ist natürlich Unsinn: Wer Arbeit angeboten erhält und nicht annimmt – ja, wer sich um Arbeit nicht ausreichend bemüht -, dem wird die Mindestsicherung gekürzt. Das AMS ist recht gut – man könnte auch sagen: recht schlecht, nämlich fies – im Anlegen von Daumenschrauben. Dieses Faktum kann man ja nicht einfach ignorieren, und Mindestsicherung als eine Einkommensart behandeln, für die man sich entscheiden kann wie für das bunte T-Shirt bei H&M.

Ich bin gar nicht dagegen, dass man über Fehlanreize und unintendierten Nebenfolgen eine „seriöse Debatte“ führt – aber eine seriöse Debatte, die gleich einmal mit haarsträubend falschen Fakten beginnt, verspricht halt nicht allzu viel Seriösität.

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Florian Klenk verteidigt Schellhorn nun mit dem Argument, an einer ehrlichen Debatte müssten doch gerade jene Interesse haben, die den „Sozialstaat verteidigen: SPÖ und Grüne“. Und regt nun an, dass Mindestsicherungsbezieher, die einen Job annehmen, eine Zeit lang einen Teil der Mindestsicherung behalten dürfen, um den Anreiz, einen Job anzunehmen, zu erhöhen. Das ist aber ein lustiges Argument in diesem Zusammenhang: Weil das ja zb. gerade jener Vorschlag ist, den die Grünen, aus genau den von Klenk genannten Gründen, seit Jahren machen.

Nun ist das natürlich ein reales Problem, übrigens ein viel häufiger in der Realität vorhandenes als der Schellhornsche Mindestsicherungsbezieher mit 35.000.- Euro Jahreseinkommen. Nämlich, dass jemand mit Mindestsicherung für sich und Kinder auf vielleicht 1.200 Euro kommt, und in einem Job, so er einen findet, vielleicht auch nur auf 1.200 Euro kommt. Da ist es natürlich ein naheliegender Gedanke, neben der Bad-Cop-Methode (Daumenschrauben), auch noch mit einer Good-Cop-Methode (positive finanzielle Anreize) die Jobsuche zu stimulieren.

Aber ganz ohne Probleme ist auch diese Lösung nicht. Nehmen wir nur an, genau diese Person findet einen Job und darf für 6 Monate 200.- Euro Mindestsicherung behalten. Dann hat diese Person 1.400 Euro, während seine Kollegin, die den gleichen Job macht, aber nie Mindestsicherung bezog, nur 1.200 Euro verdient bzw. um 1.200 Euro mehr Jahreseinkommen. Na, diese „Gerechtigkeitsdiskussion“, die dann folgt, will ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Wie könnte man die vermeiden? Etwa, indem man allen Leuten, zumindest im Niedriglohnsegment, auf Staatskosten etwas zum Lohn dazu bezahlt. Aber das wird erstens teuer. Vor allem aber darf man darauf wetten, dass man sofort neue „unintendierte Nebenfolgen“ produziert. Die Unternehmen werden dann den staatlichen Lohnzuschuss einfach in die Lohnfindung einpreisen. Mit dem Ergebnis, dass die Allgemeinheit knausrige Unternehmer subventioniert, die Dumpinglöhne zahlen. Will man das?

Nebenbei gesagt: Ob man das will, hängt auch stark davon ab, welcher wirtschaftspolitischen Interpretation man anhängt. Ist man der Meinung, es gäbe vor allem Arbeitslosigkeit, weil die Menschen im Niedriglohnsegment wenig Anreize haben, einen Job anzunehmen, dann wird man auf solche „Lösungen“ verfallen, weil man dann die positiven Effekte höher einschätzt als die finanziellen Kosten. Ist man eher der Meinung, das Gros der Arbeitslosigkeit verdankt sich einer krisenhaften Situation unserer Ökonomie, einem Mangel an Nachfrage und damit einem Mangel an Jobs, dann wird man Lohnsubventionen für Unternehmen eher für herausgeschmissenes Geld halten. Man muss sich nur das Verhältnis offener Stellen zu Arbeitssuchenden ansehen, um einen Hinweis dafür zu bekommen, welche Interpretation plausibler ist.

Aber egal: In der wirklichen Wirklichkeit jenseits der ideologischen Modelle treten ja meist verschiedene Phänomene gleichzeitig auf, und so wird es schon einige Fälle geben, in denen der mangelnde finanzielle Anreiz zur Arbeitsaufnahme mit eine Rolle spielt. Der Punkt ist nur: Es gibt dafür, solange die Löhne in den unteren Einkommenssegmenten skandalös niedrig sind, keine total zufriedenstellende Lösung. Denn: Mindestsicherung unter das Lebenshaltungsniveau zu senken ist keine zufriedenstellende Lösung. Arbeitssuchende generell zur Annahme jeder Arbeit zu zwingen, ist auch keine zufriedenstellende Lösung, weil sie in der Praxis dazu führt, dass Leute viel zu schnell dazu gezwungen werden, schlechte Jobs anzunehmen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen (was dann wiederum negative Effekte auf das allgemeine Lohnniveau einer Volkswirtschaft hat). Lohnsubvention für Mindestsicherungsempfänger wiederum führt zu neuen „Ungerechtigkeiten“ wie oben beschrieben. Und würde zudem schnell zu einer versteckten Subvention für Unternehmen.

Also noch einmal: Ich bin sehr für eine seriöse Diskussion über all das. Aber wenn man diese Diskussion so unseriös beginnt wie Schellhorn das tat – und ich wiederhole meine Hoffnung: weil er die Sache nicht ausreichend durchdacht hatte -, dann wird da eher nicht viel daraus werden.



3 Gedanken zu „Mindestsicherung: Schellhorns unseriöse Rechnung“

  1. Hm, zur Entscheidung, ob ich ohne Erwerbstätigkeit durchkomme, ist die Kinderbeihilfe aber sehr wohl wichtig, muss also doch irgend wie berücksichtigt werden.

  2. Man kann es drehen und wenden wie man will! Auch 25000 sind zu viel! Welcher Hilfsarbeiter soll denn auf diesen Betrag kommen? Die 1200mal 14 sind bei mir nur 16800 und die sind schon zu hoch gegriffen für’s Hilfsarbeiterlohnniveau!

  3. Ich halte es durchaus für interessant, wie viel ein Mindestsicherungsbezieher im Vergleich zu einem Privatier an Geldleistungen erhält.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass solche Zahlen für Ausländer auf dem Sprung in die Fluchtbewegung sehr interessant sind und Auswirkung auf das angepeilte Ende der Fluchtbewegung haben.

    Den Vergleich zu einem Arbeitnehmer hätten ja Sie anschaulich und übersichtlich darstellen können, haben Sie aber nicht.

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