Wie sich der österreichische Vizekanzler selbst ins Bein schoss – und seinem Anwalt gleich mit.

Zunächst erschien es nur wie eine diese Possen, an denen die österreichische Politik neuerdings so reich ist, seitdem die Partei der ungezählten Einzelfälle an der Regierung beteiligt ist: Vizekanzler HC Strache klagt den Politikberater und Politentertainer Rudi Fußi, weil der ein Foto veröffentlichte, das Strache im trauten Kreis mit Kadern der rechtsextremen Identitären zeigt. Dieses Foto, behauptet Strache, sei eine Fälschung. Im Prozess legt dann die Anwältin des Beklagten eine Reihe anderer Fotos der selben Begebenheit vor, die eindeutig zeigen: Nichts ist eine Fälschung, Strache war dort. Der muss dann auch entsprechend zurück rudern. Das Possenhafte: Wenn man an so etwas teilnimmt oder in eine solche Gesellschaft gerät, dabei erwischt wird – warum klagt man dann? Und noch dazu als Vizekanzler? Zu gewinnen hat man nichts, und man kann nur verlieren. Nicht gerade smart von Strache. Aber übertriebene Smartness hat ihm ja sowieso noch keiner nachgesagt.

Je mehr sich die Nebel aber lichten, umso mehr wird die Sache aber zu einem Skandal. Denn ein Kläger – in diesem Fall der Vizekanzler – hat in so eine Verfahren einen Schriftsatz vorzubringen. Unterzeichnet von Strache, eingebracht von seinem Anwalt Michael Rami.

In dem Schriftsatz, der mir vorliegt, heißt es – sofern nicht auch die Authentizität dieses Dokumentes bestritten wird, man weiß ja nie 🙂 – folgendermaßen: „Das inkriminierte Lichtbild ist tatsächlich eine Fälschung. Auch das vom Beklagten nunmehr behauptete Treffen zwischen dem Kläger und den Identitären hat nicht stattgefunden.“

Nun gut. Wahrscheinlich ist das keine falsche Zeugenaussage im juristischen Sinne. Strache war ja nicht unter Eid, er hat das nicht im Zeugenstand gesagt. Oder vielleicht ist sie es sehr wohl. Ich bin kein Jurist. Aber das, was man so im landläufigen Sinne ein falsches Zeugnis nennt, noch dazu nicht gegenüber irgendjemandem, sondern im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, ist dieser Satz ja möglicherweise doch. Natürlich kann man darüber streiten: Vielleicht hat sich Strache ja tatsächlich nicht erinnert, oder seine Erinnerung hat ihn getrogen. Er hat sich in der Hitze des Gefechts geirrt womöglich. Er war sich einfach total sicher, dass er dort nie war. Aber ehrlich: In welcher Hitze des Gefechtes? Das war ja keine spontane Wortspende in einer Talkshow, in der er mit den Vorwürfen überraschend konfrontiert wurde. Bevor man eine Klage einbringt, denkt man ja üblicherweise nach. Und wenn ich mich an nichts erinnere, und ein Foto von einer Begebenheit vorgelegt bekomme, warum behaupte ich dann, es sei eine Fälschung? Wie komme ich dann auf diese Idee? Viel naheliegender wäre doch die Reaktion: ‚Kann mich nicht erinnern, weiß nicht mehr.‘ Unter uns: Wenn ich eine Klage einbrächte, mich aber nicht genau an die Umstände des umstrittenen Sachverhaltes erinnere, dann ziehe ich mal Erkundigungen ein. Bei den Parteifreunden vor Ort, beispielsweise, die den geselligen Abend organisiert haben. Noch dazu, wenn ich Vizekanzler und Parteiobmann bin. Dass Strache das nicht getan hätte, sondern spontan und im Eifer der Emotion geklagt hat, sich dabei aber leider irrte – entschuldigt, Leute, das ist, wie die Juristen so schön sagen, nicht sehr lebensnah. Es ist eine so absurde Annahme, dass es fast weh tut.

Wie man es auch dreht und wendet, wir haben einen Vizekanzler, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, noch dazu eines, das er selbst anstrengte, die Unwahrheit gesagt hat. In jedem vernünftigen Land wäre dieser Mann innerhalb von 24 Stunden seinen Job los.

Diese Geschichte hat aber noch einen anderen Twist. Der Rechtsanwalt Straches, der die Klage für ihn einbrachte, ist der Verfassungsrichter Michael Rami, und wie jeder weiß, hat er diesen Posten durchaus den Freiheitlichen zu verdanken. Nun muss ein Anwalt weder überprüfen, ob die Angaben seines Mandanten akkurat sind (klüger wäre natürlich, man fragt zumindest nach), er kann im Grunde sogar Unfug behaupten, wenn er meint, das nütze seinem Mandanten. Die Frage ist nur, ob das nicht massiv mit den höheren Maßstäben an Wahrhaftigkeit und Unparteilichkeit kollidiert, die man mit Recht an Verfassungsrichter anlegt. Im Grunde ist es bereits ein ziemlicher Grenzgang, wenn man als Verfassungsrichter überhaupt eine Geschäftsbeziehung mit dem Vizekanzler, also der Regierung, unterhält. Aber dann noch in einem solchen Fauxpas-Verfahren. Ich weiß nicht.

Ergebnis eines absurden Gerichtsverfahrens: Der Vizekanzler ist rücktrittsreif und ein Verfassungsrichter hat mindestens sich, wenn nicht sogar den Verfassungsgerichtshof beschädigt.

Nicht sehr smart. Hab ich glaub ich schon gesagt.

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Ein Gedanke zu „Wie sich der österreichische Vizekanzler selbst ins Bein schoss – und seinem Anwalt gleich mit.“

  1. „Und wenn ich mich an nichts erinnere, und ein Foto von einer Begebenheit vorgelegt bekomme, warum behaupte ich dann, es sei eine Fälschung?“

    Sehr gute Frage!

    Auch interessant: Auf dem Foto waren nicht nur Identitäre und der Vizekanzler, sondern auch andere Personen: sein Leibwächter und Parteifunktionäre der FPÖ, die unmittelbar bei ihm saßen. Waren die auch in das Bild kopiert worden? Oder hat er die eigenen Parteimitglieder und seinen Leibwächter nicht mehr erkannt? Vor Gericht wiederum erkannte er seine Begleitung auf diesem speziellen Foto, um das es zuerst ging. (Die anderen Fotos sah er ja erst vor Gericht.) Da hätte der Vizekanzler doch die ihm bekannten Personen mal fragen sollen, was da damals war. Oder nahm er an, dass auch die in das Bild kopiert worden sind? Davon war bei Gericht aber nicht die Rede. Anfangs kannte gar keinen, später waren es nur sein Leibwächter, mit dem er nur was essen wollte, und ein paar Parteibonzen.

    Und ganz ominös: Laut eigenen Aussagen kann sich der Herr Vizekanzler an nix mehr erinnern, weil er doch auf so vielen Treffen ist. Kalender hat er wohl keinen und die anderen, die Funktionäre und sein Leibwächter, können sich wohl auch nicht erinnern und haben ebenso keine Kalendereinträge?

    Das Ganze ist so grotesk. Aber es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

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