Warum wir die Meinungsfreiheit verteidigen sollten – selbst die unserer Gegner.
Zackzack, Juni 2024
In Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – hierzulande im Range eines Verfassungsgesetzes – heißt es: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung.“ Ganz ähnlich, nur im Rhythmus und Duktus noch pathetischer, heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung … frei zu äußern.“
Es klingt wie eine Banalität, denn das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern ist ja quasi das grundlegende Freiheitsrecht, der Kern liberaler Gesellschaften, in gewissem Sinne noch vor Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Freiheit von Menschen, sich zur Kundgebung einer bestimmten Meinung zu versammeln, setzt ja gleichsam voraus, dass diese Meinungen vorher überhaupt artikuliert werden konnten – ansonsten würden die Menschen ja nicht einmal wissen, dass es andere Menschen gibt, die ihre Meinung teilen, mit denen sie sich versammeln könnten.
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Die Vorstellung, die Demokratie sei eine überlegene Staats-, ja: Lebensform, ist mit diesem Grundrechtspathos auch nicht bloß so irgendwie verbunden. Denken wir nur an einen ganz kanonischen Text des liberalen Freiheitsdenkens, an die Überlegungen John Stuart Mills über „die Freiheit des Gedankens“ aus dem Jahre 1859. Darin erklärt Mill, warum selbst die Äußerung noch des abwegigsten Argumentes erlaubt sein soll, etwa, weil nur die kontroverse Diskussion unterschiedlichster Gesichtspunkte uns der Wahrheit näherbrächte. „Und selbst, wenn die Wahrheit schon entdeckt wäre, würde sie robuster dastehen, wenn sie sich regelmäßig gegen herausfordernde Argumente behaupten müsste“, proklamierte Mill.
Die allermeisten Menschen würden diesen Auffassungen zustimmen, aber dennoch wird der Meinungsfreiheit aus verschiedensten Gründen eine Grenze gesetzt: Dort, wo sie die Menschenwürde angreift, wo sie zur Verhetzung wird, wo sie mit Normen des Strafrechts in Konflikt gerät, etwa mit Paragraphen wie dem, der „Gutheißung terroristischer Straftaten“ unter Strafe stellt. Heute ist sicherlich mehr verboten als noch vor dreißig Jahren, was man gut oder schlecht finden kann, aber als Tatsache achten muss. Zunehmend repressive Gesetzgebung trifft auch deshalb auf so wenig Widerstand, weil die Meinungsfreiheit gewissermaßen nicht nur „von Oben“ (von den staatlichen Institutionen her), sondern auch „von Unten“ her unter Druck gerät. Wir alle, ich nehme mich hier gar nicht aus, sind nicht immer leidenschaftliche Gegner von Einschränkungen von Meinungen, die wir persönlich als kritikwürdig oder sogar als verdammenswert empfinden. Was die Sphäre der „Konventionen“ und des „Common Sense“ anlangt, haben wir heute wohl eher widersprüchliche Tendenzen: Einerseits die Ausdehnung der Grenzen des Sagbaren, zugleich aber auch die Verengung derselben. Mal so, mal anders. Auch Strategien der Beschämung zählen dazu. Und alles ist ein bisschen wirr und unübersichtlich: Die einen überschreiten die Grenzen des Sagbaren immer mehr, während die anderen das Gefühl haben, ihre Artikulationsmöglichkeiten werden atmosphärisch eingeschränkt. Nicht durch Verbote, sondern durch Beschämung: deutest Du nur an, eine bestimmte Meinung nicht für völlig unplausibel zu halten, wirst du schon als verdammenswürdige Person niedergemacht.
Das Staatlich-Autoritäre und die Strategie der „bloßen“ moralischen Verdammung können sich dabei bestens ergänzen, und dann sollten die Alarmglocken läuten. In Deutschland hatten hunderte Universitätsprofessorinnen und -professoren und sonstige universitäre Forscher:innen einen „Offenen Brief“ geschrieben, in dem sie nach der Räumung von pro-palästinensischen Protestcamps das Recht der Studierenden auf „friedlichen Protest“ verteidigten. Dazu muss gesagt werden: Die meisten der Unterzeichner teilen wohl nur wenige Aspekte der Forderungen der Palästinaaktivsten, einen Großteil lehnen sie ab, oder sie halten sie für wahnwitzig überzogen. Sie verteidigen einfach das Recht, im Rahm der demokratischen Grundrechte auch radikale Positionen einzunehmen. Mehr hatten sie nicht gebraucht: Die Professorinnen und Professoren wurden als Antisemiten verleumdet, und die liberale (!) Wissenschaftsministerin ließ prüfen, ob den Wissenschaftlern Fördermittel entzogen werden könnten, um ihnen einmal zu zeigen, wo der Hammer hängt. Der Druck auf Universitäten, Kunstinstitutionen, Ausstellungshäuser steigt immer mehr, alle Vorträge, Präsentationen, Performances zu canceln, die irgendjemand als fragwürdig ansieht. Nicht nur Antisemitismusverdacht, auch Schwurblerwesen, schräge Wirtschaftstheorien, skurrile Meinungen über Impfungen, überspannte Ansichten zu Gender, Sex, Trans etc. reichen dafür schon aus.
Das Problem dabei: Sobald man damit beginnt, kommt man unweigerlich auf eine schiefe Bahn. Reißt das einmal ein, dass dieses verboten, jenes untersagt, dem „die Bühne“ entzogen wird, dann stellt sich sofort die Frage: Warum darf die nächste Ansicht vertreten werden, die vielleicht auch ein bisschen von den gängigen Meinungen entfernt ist, die auch eine Pressure-Group ärgert, die es vermag, sich Gehör zu verschaffen? Da wird es dann schon ziemlich gefährlich.
Auch wenn man das völlig pragmatisch beurteilt: Wer heute, weil er kann, ärgerliche Vorträge canceln lässt, darf sich nicht wundern, wenn morgen dann vielleicht Herr Kickl ärgerliche Vorträge canceln lässt (weil er das dann kann). Genauer: Er braucht sich dann nicht wundern, wenn er dann ein paar gute Argumente weniger zur Hand hat und Herr Kickl ein gutes Argument mehr.
Es gibt, neben den pragmatischen Abwägungen, aber auch noch ein paar grundsätzliche Kontroversen, und die haben mit Ideologie oder mit Wissensformen zu tun. Die liberale Wissensform geht von der grundsätzlichen (gewiss etwas fragwürdigen) Auffassung aus, dass das Forum der Debatte zwischen unterschiedlichen Meinungen eine Arena ist oder zumindest sein sollte, in der am Ende das bessere Argument zählt. Der „zwanglose Zwang des besseren Argumentes“, wie das in der berühmten Formel von Jürgen Habermas heißt. Das „postmoderne Wissen“ geht eher davon aus, dass Tradition, Vorurteile, Macht schon in der Sprache selbst drinstecken, ganz zu schweigen von den Institutionen selbst, in denen der scheinbar freie Meinungstausch organisiert ist, also in Medien, Universitäten, Rechtssystemen. Die Idee von der „Meinungsfreiheit“ selbst sei eine bürgerliche Ideologie, gemacht, um zu betrügen. Die Frage, was überhaupt gesagt werden darf, ist aus dieser Perspektive eine reine Machtfrage und man solle da nicht zimperlich sein: Wenn man die Artikulation reaktionärer Meinungen untersagen kann, dann ist das nicht „illiberal“, sondern eine vernünftige Strategie im Kampf um gesellschaftliche Hegemonien.
Natürlich haben in gewissem Sinne beide recht. In den beiden absolut konträren Ansichten steckt jeweils ein Körnchen an Wahrheit.
Natürlich sind Machtstrukturen nicht belanglos, sie gehören kritisiert, in der Konvention und den Regeln der Institutionen ist Macht und Gewalt geronnen; aber genauso wahr ist auch: Wenn man andere Auffassungen niederschreit, ihre Artikulation verunmöglichen, sie sogar verbieten will, dann wird die Welt nicht besser.
Persönlich denke ich: Gerade heute sollten wir die maximal liberale Auslegung verteidigen und – außer in wirklichen Extremfällen – das Postulat verteidigen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung … frei zu äußern.“
Aber jeder sei auch angehalten, sie auf plausible Weise zu vertreten und nicht mit lautem Gebrüll und bloßer Parolenschreierei.