Der Tierschützerprozess muss sofort eingestellt werden


Der Tierschützerprozess war von Beginn an eine schiefe, wackelige Angelegenheit – beginnend mit der Anklage nach Paragraph 278a, dem Anti-Mafia-Paragraphen. Trotz eines Monsterverfahrens hat man der derart konstruierten „kriminellen Organisation“ bisher nicht viel nachweisen können – nicht einmal ihre Existenz. Aber jetzt ist die ganze Anklage mit einem großen Knall noch fragwürdiger geworden. Wie sich herausstellte, hat die Polizei eine verdeckte Ermittlerin – also einen Spitzel – in die Gruppe reingeschleust. Diese Undercover-Agentin, die unter dem Pseudonym Danielle Durand auftrat, hat sich das Vertrauen der Aktivisten erschlichen. Dass die Frau mit einem der Angeklagten sogar ins Bett hüpfte, das gibt der ganzen Chose sogar einen Hauch von Agententhriller. Aber diese schlüpfrige Note der Geschichte überdeckt den entscheidenden Punkt. Der Punkt ist: Was muss eine Spitzelin tun, um sich das Vertrauen einer radikalen Gruppe zu erschleichen? Sie muss mittun. Sie muss zeigen, dass sie selbst auch eine ganz radikale Aktivistin ist. Sie muss beweisen, dass sie mutig ist, keine feige Nuss. Das heißt, sie muss die Straftaten, die später angeklagt werden sollen, begünstigen, vielleicht sogar provozieren, zu ihnen anstacheln. In ihrer Gestalt wirkt der Staat daran mit, dass die Straftaten, die er später anklagen will, erst begangen werden. Und das ist, zumal in politischen Prozessen, eine mehr als fragwürdige Geschichte. In Deutschland gab es einmal einen politisch ganz anders, juristisch aber sehr ähnlich gelagerten Fall. Er endete mit der sofortigen Einstellung des Verfahrens, nachdem das staatliche Spitzelnetz aufgeflogen war.


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