Alle einsperren

Rechtspopulismus am Limit: Österreichs Regierung will eine präventive Sicherungshaft für Asylbewerber, die ein Verbrechen begehen könnten.

taz, 27. 2. 2019

Als die rechtspopulistische Regierung vor etwas mehr als einem Jahr in Österreich antrat, mussten sich kritische Stimmen oft sagen lassen, sie sollten sich doch nicht so empören, es werde doch nicht so schlimm kommen. Hysterie sei uncool. Knapp 14 Monate später ist vieles sehr viel schlimmer gekommen, als es selbst die ärgsten Alarmisten prophezeit hätten.

Jüngster Vorschlag des ultrarechten Innenministers Herbert Kickl von der FPÖ: „gefährliche Asylbewerber“ sollten vorsorglich in Sicherungshaft genommen werden. Und diese Haft sollten nicht einmal ordentliche Gerichte verhängen, sondern Beamte des Asylamtes. Im Klartext hieße das: Menschen, die kein schweres Verbrechen begangen haben, könnten inhaftiert werden, weil sie ein schweres Verbrechen möglicherweise begehen könnten. Dafür sollten kriminelle Delikte plus negative Prognosen von Psychiatern schon ausreichen.

Nun kommt dieser Vorschlag nicht aus heiterem Himmel. Die Regierung nützt eine Serie schrecklicher Gewalttaten für ihren Vorschlag. Seit Dezember gab es eine Serie von Morden. In einem Fall hat ein in Vorarlberg aufgewachsener Türke, der wegen seiner kriminellen Geschichte schon Aufenthaltsverbot hatte und nach seiner Wiedereinreise eine Asylantrag stellte, seinen Sachbearbeiter erdolcht. Davor gab es eine Reihe von Mädchen- und Frauenmorden, praktisch immer im Beziehungsumfeld. Aslybewerber waren hier meist gar nicht die Täter, sondern viel häufiger Österreicher beziehungsweise Einwanderer mit längst stabilem Aufenthaltsstatus, vom Balkan und sonstwo. Aber die rechten Freiheitlichen und der Boulevard nützten all das für die recht grobe Gleichung: Fremde = Asylant = potentieller Mörder.

Tatsächlich instrumentalisiert die Regierung einige unbefriedigende Sachverhalte für ihre „Sicherungshaft“-Idee. Wer Raubüberfälle begeht, oder auch wegen Körperverletzung verurteilt ist, sitzt ja oft nicht in Haft – er erhält vielleicht eine Bewährungsstrafe, oder ist bis zum Verfahren auf freiem Fuß. Wenn eine solche Person dann einen Mord begeht, folgt der Ausruf: „Wie konnte das passieren?“ im Handumdrehen. Oder, was ja gar nicht so selten vorkommt: Männer, die ihre Frauen ermorden, haben meist schon eine Vorgeschichte an Beziehungs-Gewalttätigkeit; wurden „weggewiesen“, aber sind ein tickende Gefahr für ihre (Ex-)Frauen. Aber wenn man ihnen keine konkreten Tatvorbereitungen vorwerfen kann und U-Haft nicht rechtfertigbar ist, muss die Frau mit der Gefahr leben.

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Das widerspricht nicht ganz zu Unrecht dem instinktiven Rechtsempfinden sehr vieler Menschen, und die Regierung nützt das nun für ihren Sicherheitspopulismus aus. Absurd ist natürlich, diese Regelung, wenn man sie schon wollte, auf Asylbewerber zu beschränken. Die Sozialdemokraten, die wie immer Angst haben, von der Regierung als Freude krimineller Ausländer hingestellt zu werden, sind sich unsicher, was sie tun sollen. Eine Oppositionspartei wird für eine Verfassungsänderung gebraucht. Ein Teil der SPÖ zeigt sich also gesprächsbereit, will aber die Regelung für In- und Ausländer gleichermaßen (was die FPÖ wiederum wild ablehnt), der andere Teil hält einen solchen Anschlag auf den freiheitlich-liberalen Rechtsstaat für unannehmbar.

Strafhaft, U-Haft, Schubhaft – all das gibt ja längst. Was es nicht gibt, ist die Möglichkeit, für ein Verbrechen eingesperrt zu werden, das man nicht begangen hat. Begeht jemand ein Verbrechen, gibt es meist hundert Indizien, die darauf hingedeutet haben. Aber deswegen sperrt man nicht gleich hunderttausend aggressive Spinner als potentielle Mörder ein, von denen 99 Prozent nie einen Mord begehen werden. Das ist es letztlich, was der liberale Rechtsstaat sei eh und je aushalten muss. Und es auch in Zeiten aushielt, als die Gewaltkriminalität deutlich schlimmer war als heute.

In Wien macht derweil der bittere Scherz die Runde: Noch ein Mord und wir diskutieren die Einführung der Todesstrafe.

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