Jörgi und die vierzig Räuber

„War die Schüssel-Regierung eine kriminelle Vereinigung?“ habe ich in meinem Videoblog vor zwei Wochen gefragt und angeregt, dass die Machenschaften im Rahmen unserer wunderbaren Wenderegierung doch langsam ein Fall für den Mafiaparagraphen 287a sind. Ich mein, nicht dass ich ein großer Fan dieses Paragraphen bin, aber wenn wir ihn schon haben und bei viel dünnerer Suppe auf Tierschützer anwenden, dann wäre das Netzwerk von Jörgi und den vierzig Räubern doch allemal fällig. Im dieswöchigen „Falter“ sieht das Florian Klenk ganz genauso. Unter dem Titel: „Der Mafia-Paragraf für Haiders Buberln“ formuliert er, es wäre an der Zeit,

jenes juristische Teufelswerkzeug
auszupacken, das derzeit den sogenannten „Tierschützern“ zu schaffen
macht: Paragraf 278a. Wer in einer unternehmensähnlichen Organisation fortwährend schwere
Verbrechen begeht, um Einfluss auf die Politik zu bekommen, ist zu
bestrafen.

Es ist auch langsam an der Zeit, dass sich diese Einsicht verbreitet.

Ein Gedanke zu „Jörgi und die vierzig Räuber“

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