„Staatsfeindlicher Urinstinkt“

Ein Dilemma, nicht nur während der Seuche: Der demokratische Rechtsstaat baut auf der Idee der individuellen Freiheit auf, regiert aber in der Praxis weit ins Alltagsleben des Einzelnen hinein.

Es gibt so etwas wie die „Fifty-Shades of Conspiracy-Storys“, die fünfzig Graustufen von Verschwörungserzählungen, die von bizarr gestört bis tendenziell realitätsnah reichen. Verschiedene Spielarten dieser Märchengeschichten handeln davon, wie böswillige Eliten eine Diktatur errichten. Nicht wenige Leute glauben wirklich, dass sich ein ruchloses Establishment schon seit den siebziger Jahren verabredet habe, eine Pandemie zu erfinden und diese dann zur Beseitigung der Demokratie zu benützen. Dass Herrschende böse Absichten haben, ist ja weitgehend Konsens, dass sie diese Absichten planvoll und langfristig verfolgen, ist da nur ein zweiter Schritt, der auch in kapitalismus- oder globalisierungskritischen Kreisen weit verbreitet ist. Wenn man den Herrschenden dann etwas näher kommt, würde man an diese Story meist etwas zu zweifeln beginnen, da man ihnen kaum zutrauen würde, langfristige Überlegungen, so sie denn überhaupt welche haben, planvoll zu verfolgen.

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Meine Lebenserfahrung lehrt mich, dass sie eher zu oft als zu selten keinen Plan haben.

Wer an solche Konspirationen nicht glauben mag, findet aber in der Realität genügend Anhaltspunkte für autoritäre Versuchungen. Facebook, Twitter, Youtube und Co. gehen neuerdings gegen „alternative Information“ vor, löschen Donald Trump genauso wie Rechtsextremisten wie Martin Sellner, und gegen die Fülle an Verschwörungslügen wird neuerdings auch von offizieller Seite vorgegangen. Das ist mindestens eine diskussionswürdige Sache, denn wenn man einmal beginnt, gegen Meinungen vorzugehen (und seien es die verwerflichsten Meinungen), dann gerät man schnell auf eine schiefe Bahn und die Frage stellt sich, wo das dann endet.

Wenigstens diffizil ist all das: Machen Spinner Propaganda, dürfen Ministerien natürlich mit Gegenkampagnen antworten (wer würde fordern wollen, dass sie sich kampflos ergeben müssten?), aber dann setzt es sofort den Vorwurf, es würde staatsoffizielle Meinungsmache betrieben.

Die „New York Times“ schlug gerade vor, die Biden-Regierung möge einen „Reality-Czar“ installieren, also einen „Wirklichkeitsbeauftragten“, der den Kampf für echte Wahrheit und gegen „alternative Fakten“ führen solle. Der Gedanke ist zumindest heikel, alleine wenn man bedenkt, wie nah die Sache rein begrifflich einem „Wahrheitsministerium“ Orwellscher Güte wäre. Man muss kein Verschwörungstheoretiker kein, um da zumindest „Vorsicht“ zu rufen.

Schließlich werden autoritärere Regierungsstile recht häufig wegen scheinbaren oder wirklichen „guten Gründen“ eingeführt. Selbst Diktatoren vermarkten ihre Diktatur nicht mit dem Hinweis, dass sie so gerne diktieren, foltern und unterdrücken, sondern mit der Begründung, dass es eben nicht anders gehe in einem Moment von Aufruhr, Gefahr oder Not. Die prophylaktischen Demonstrationsverbote, die Innenminister und Polizeipräsident über die Demos der Durchseuchungs-Fans verhängten, stehen so gesehen auf recht tönernen Füßen. Dass die Demonstranten durchwegs Abstandsgebote und Maskenpflicht ignorieren, somit eine akute Gesundheitsgefährdung von diesen Demonstrationen ausgeht, ist unabweisbar, aber schon im Vorfeld eine angenommene Gesundheitsgefährdung für die Untersagung zu nutzen öffnet den Weg in trübes Gewässer, in das man sich besser nicht bewegt.

Man übersehe aber in der aktuellen Erregung eines nicht: Letztendlich sind das alles Fragen, die eigentlich nicht sonderlich neu sind. Schon vor Jahrzehnten stellten auch radikale Linke das „NS-Wiederbetätigungsgesetz“ in Frage, nicht weil sie Nazis so gerne mögen, sondern weil damit das Institut des Meinungsverbots ins demokratische Rechtssystem etabliert wurde, das dann leicht auch auf andere Meinungen ausgeweitet werden kann (was ja auch geschieht, man denke nur an das Symbolverbot, das heute auch PKK-Fahnen und vieles mehr umfasst).

Auch notwendige Notstandsmaßnahmen können zumindest unintendierte Neben- und Langzeitfolgen haben. Die simpelste Art ist, dass autoritäre Maßnahmen, einmal etabliert, nicht mehr so bald abgeschafft werden, wenn Regierende sich einmal daran gewöhnt haben, dass sie bequem sind. Darauf haben auch vernünftige Kritiker*innen der Covid-19-Verordnungen früh hingewiesen. Wenn es schnell gehen muss, werden Verordnungen erlassen, bei denen auf den Buchstaben des Gesetzes nicht genau geachtet wird, schließlich geht es doch um einen Notfall, wer werde sich da um „juristische Spitzfindigkeiten“ scheren, wie Sebastian Kurz in unnachahmlicher Patzigkeit formulierte. Gesetzliche Regelungen werden im Schnelldurchgang durch die Parlamente gepeitscht, schließlich ist Gefahr in Verzug und da müssen die Volksvertreter still sein und nur das Händchen heben. Für den Geist der Demokratie fehlt dann einfach die Zeit. „Demokratie in Quarantäne“, hat das die Staatsrechtlerin Tamara Ehs genannt. „Zu groß ist nämlich die Gefahr der Gewöhnung an den autoritären Maßnahmenstaat.“

Üblicherweise haben demokratische Rechtsstaaten dagegen ein einfaches Mittel gefunden, die sogenannte „Sunset-Clause“ („Sonnenuntergangs-Regel“), derzufolge aus dem Notfall geborene Husch-Gesetze automatisch zu einem bestimmten Termin außer Kraft treten, sofern sie nicht von einer parlamentarischen Mehrheit erneuert werden.

In Österreich jedenfalls, gibt hier der frühere Bundeskanzler Franz Vranitzky zu bedenken, „haben wir aber immerhin eine wichtige Korrekturstelle, und das ist der Verfassungsgerichtshof, und der hat bisher sorgsam darüber gehütet und gewacht, dass es keine Ausrutscher in Richtung autoritäre Systeme gibt.“

Die pandemische Situation macht ein Spannungsverhältnis deutlich, das sowieso stets im demokratischen Rechtsstaat vorhanden ist, nämlich das zwischen individueller Freiheit und bindender gesellschaftlicher Ordnung. Darauf hatte schon der legendäre Vater der österreichischen Verfassung, Hans Kelsen, hingewiesen, etwa in „Vom Wert und Wesen der Demokratie“.

Der freie Bürger solle, so ist der Anspruch, nur einem untertan sein, nämlich seinem eigenen Willen. Dieser Freiheitgedanke, so Kelsen, entspringt einem „staatsfeindlichen Urinstinkt, der das Individuum gegen die Gesellschaft stellt.“ Gedankenspiele versuchen diese Spannung aufzulösen. Etwa das Gedankenspiel vom Gesellschaftsvertrag, den wir aus freien Stücken schließen, und vom Konsens, der im demokratischen Verfahren hergestellt würde. Das Problem freilich: Wir werden alle in Staaten hineingeboren, schließen also mit niemanden einen Gesellschaftsvertrag, und Einhelligkeit ist für das „praktische Staatsleben … indiskutabel“ (Kelsen). „Hier zeigt sich deutlich der unlösbare Konflikt, in dem die Idee der individuellen Freiheit zur Idee einer sozialen Ordnung steht.“

In der Praxis ist es aber natürlich so: Die parlamentarische Mehrheit beschließt Gesetze gegen die parlamentarische Minderheit, und diese Gesetze sind dann für alle bindend, egal ob sie diese Gesetze gutheißen oder nicht. In der pandemischen Situation sind die Bürger und Bürgerinnen zudem durch Ansteckungsketten miteinander verbunden, sodass die Nichteinhaltung von Gesetzen durch eine Minderheit sofort gesundheitsgefährdende Auswirkungen für die Mehrheit hat.

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Um verfassungsrechtliche Fragwürdigkeiten von vorneherein auszuschließen, hat das Parlament im Laufe des vergangenen Jahres eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen, die grob Folgendes regeln: Anti-Seuchen-Maßnahmen können vom Gesundheitsminister verhängt werden „um einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems oder ähnlich gelagerte Notsituationen“ zu vermeiden, dafür benötigt er aber die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates, außer es ist wirklich Gefahr in Verzug – dann muss die Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

Verfassungs- und freiheitsrechtlich ist das mehr als wasserdicht, wirft aber, wie wir seither sehen, sofort die nächsten Fragen auf. Denn interpretiert man die Sache streng, dann dürfte erst reagiert werden, wenn der Zusammenbruch des Gesundheitssystems schon nahe ist. Aber dann ist es reichlich spät. Lässt sich aber vorausschauendes Handeln rechtfertigen, wenn dieser Zusammenbruch zwar prognostizierbar ist, aber erst in drei Wochen eintritt?

Der demokratische Rechtsstaat sieht vor, dass staatliches Handeln nur auf Basis von Gesetzen erfolgen darf, aber sind die Gesetze nicht präzise genug, kann ein Minister tun, was er will, sind sie aber zu präzise, sind selbst vernünftige Verordnungen nicht möglich.

Am Ende sind dann alle unzufrieden, wenngleich aus verschiedenen Gründen.

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